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WICHTIGE INFORMATION |
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Ab dem 01. Juni 2010 wird von den diplomatisch-konsularischen Auslandsvertretungen der Republik Serbien die Visaausstellung nach einem geänderten Verfahren erfolgen, d.h., es wird nicht mehr möglich sein, das Visum am gleichen Tag zu bekommen, an dem der Visaantrag gestellt wird. Ab dem vorgenannten Datum wird vor der Ausstellung eines Visums die Genehmigung von der zuständigen Behörde der Republik Serbien eingeholt. Ausnahme stellen nur die Inhaber von Reisepässen der Republik Türkei dar, die über das Territorium der Republik Serbien durchreisen (Transit). Sie können das Transitvisum in der diplomatisch-konsularischen Auslandsvertretung der Republik Serbien beantragen und am gleichen Tag bekommen, ohne vorherige Genehmigung. (Visa sind nicht an den Grenzübergängen erhältlich). Staatsangehörige der Republik Türkei, der Republik Albanien und der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel in den EU- bzw. in den Mitgliedländern des Schengener Abkommens haben, können durch Serbien innerhalb von fünf Tagen ohne Visum durchreisen (Transit). Für Transit- und Aufenthaltsvisa wird ab dem 01. Juni 2010 eine Gebühr von insgesamt 65,00 Euro erhoben. Die Gebühr wird bei der Beantragung des Visums entrichtet. Personen, die das Visum vor dem 01. Juni 2010 beantragt haben, die Ausstellung des Visums aber nach diesem Datum erfolgt, werden 65,00 Euro bei der Visaausstellung bezahlen. Bürger der EU- und anderer Länder, mit denen Serbien bis jetzt ein Visafreies Regime hatte, werden auch künftig nach Serbien oder über das Territorium der Republik Serbien ohne Visum reisen können.
NEUE REGELEUNGEN ZUR BEANTRAGUNG EINES VISUMS (gültig ab dem 01.06.2010)
Bitte lesen Sie die Hinweise im Antragsformular gut durch! Erforderliche Unterlagen:
_______________ * Nur Personen, die aus einem Epidemiegebiet kommen, benötigen eine Impfbescheinigung oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt. * Wenn die Ausstellung des Visums abgelehnt wird, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Visagebühr. Alle Details bezüglich der neuen Regelungen zur Beantragung eines Visums finden Sie unter "Konsularangelegenheiten" (nur in englicher Sprache). Antrag auf Erteilung eines Visums: (PDF)
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