Ministarstvo spoljnih poslova Srbije i Crne Gore
     

 

  
  
  

  

  

 

 

     
 

WICHTIGE INFORMATION

 

Ab dem 01. Juni 2010 wird  von den diplomatisch-konsularischen Auslandsvertretungen  der Republik Serbien die Visaausstellung nach einem geänderten Verfahren erfolgen, d.h., es wird nicht mehr möglich sein, das Visum am gleichen Tag zu bekommen, an dem der Visaantrag gestellt wird. Ab dem vorgenannten Datum wird vor der Ausstellung eines Visums  die Genehmigung von der zuständigen Behörde der Republik Serbien eingeholt.

Ausnahme stellen nur die Inhaber von Reisepässen der Republik Türkei dar, die über das Territorium der Republik Serbien durchreisen (Transit). Sie können das Transitvisum in der diplomatisch-konsularischen Auslandsvertretung der Republik Serbien  beantragen und am gleichen Tag bekommen, ohne  vorherige Genehmigung. (Visa sind nicht an den Grenzübergängen erhältlich).

Staatsangehörige der Republik Türkei, der Republik Albanien und der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel in den EU- bzw. in den Mitgliedländern des Schengener Abkommens haben, können durch Serbien innerhalb von fünf Tagen ohne Visum durchreisen (Transit).

Für Transit- und Aufenthaltsvisa wird ab dem 01. Juni  2010 eine Gebühr von insgesamt 65,00 Euro erhoben. Die Gebühr wird bei der Beantragung des Visums entrichtet.

Personen, die das Visum vor dem 01. Juni 2010 beantragt haben, die Ausstellung des Visums aber nach diesem Datum erfolgt, werden 65,00 Euro bei der Visaausstellung bezahlen.

Bürger der EU- und anderer Länder, mit denen Serbien bis jetzt ein Visafreies Regime hatte, werden auch künftig nach Serbien oder über das Territorium der Republik Serbien ohne Visum reisen können.

 

NEUE REGELEUNGEN ZUR BEANTRAGUNG  EINES VISUMS

(gültig ab dem  01.06.2010)

 

Bitte lesen Sie die Hinweise im Antragsformular gut durch!

Erforderliche Unterlagen: 

  1. gültiger Reisepass, der am Ausstellungsdatum des Visums noch mindestens 90 Tage gültig sein muss
  2. ein Lichtbild (Format 3,5 cm x 4,5 cm)
  3. Rückfahrkarte, bzw. Kopie des internationalen Führerscheins und des Fahrzeugscheins  mit der Versicherungskarte, falls die Einreise mit einem Fahrzeug erfolgt.
  4. Nachweise zur Finanzierung des Aufenthalts in der Republik Serbien. 
  5. die Visumsgebühr beträgt 65 Euro (davon sind 63 Euro bei der Antragstellung und 2 Euro bei der Ausstellung des Visums zu entrichten).
  6. Einladungsschreiben oder die Reisebuchungsbestätigung (für Personen, die mit einem serbischen Staatsbürger verheiratet sind, ist auch die Vorlage der Heiratsurkunde erforderlich). Das Einladungsschreiben mit der Verpflichtungserklärung des Gastgebers muss beglaubigt sein.
  7. die mit einem Elternteil reisenden Minderjährigen benötigen eine beglaubigte schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils. Für Minderjährige, die in Begleitung einer Drittperson reisen, ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
  8. ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular (auch für jedes einzelne Kind)

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* Nur Personen, die aus einem Epidemiegebiet kommen, benötigen eine Impfbescheinigung oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt.

* Wenn die Ausstellung des Visums abgelehnt wird, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Visagebühr.

Alle Details bezüglich der neuen Regelungen zur Beantragung eines Visums finden Sie unter "Konsularangelegenheiten" (nur in englicher Sprache).

Antrag auf Erteilung eines Visums: (PDF)

 

 

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