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| Biometrische Reisepässe | |||
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MERKBLATT zur Ausstellung von neuen biometrischen Reisepässen der Republik Serbien
Für die Beantragung eines neuen Reisepasses im Generalkonsulat der Republik Serbien in Frankfurt am Main ist eine Terminvereinbarung erforderlich, sowie die Vorlage der folgenden Unterlagen:
- Staatsangehörigkeitsnachweis der Republik Serbien (im Original, nicht älter als ein Jahr) - Geburtsurkunde, ausgestellt in der Republik Serbien (im Original, nicht älter als ein Jahr) - Ein von den zuständigen Behörden in der Republik Serbien ausgestelltes Lichtbilddokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) zur Feststellung der Identität
Einen Termin können Sie täglich werktags, außer mittwochs, von 14,00 bis 16,00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer vereinbaren: 069/9043676 0.
Kinder bekommen eigene Reisepässe unabhängig davon, wie alt sie sind, und können nicht in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Für Minderjährige ist neben den obengenannten Unterlagen, die Anwesenheit beider Elternteile erforderlich. Sollte ein Elternteil verhindert sein, ist seine beglaubigte Zustimmung einzureichen.
Die Reisepassgebühr beträgt 48,00 Euro.
Wir möchten darauf hinweisen, dass folgende Personen keinen Antrag auf Ausstellung des neuen Reisepasses stellen können: - Im Ausland neugeborene Kinder, die im Geburtenregister und im Staatsbürgerschaftsregister der Republik Serbien noch nicht eingetragen sind, - Personen, die eine Ehe bei einer ausländischen Behörde geschlossenen haben und diese in das Heiratsregister der Republik Serbien noch nicht eingetragen wurde.
Biometrische Reisepässe können werktags von 08:30 bis 15:00 Uhr, sowie mittwochs von 15:00 bis 18:00 abgeholt werden.
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