Ministarstvo spoljnih poslova Srbije
     

 

  
  
  

  

  

 

     

 

 

 

 

Biometrische Reisepässe

 

MERKBLATT

zur Ausstellung von neuen biometrischen Reisepässen der Republik Serbien

 

Für die Beantragung eines neuen biometrischen Reisepasses im Generalkonsulat der Republik Serbien in Hamburg ist die Vorlage der folgenden Unterlagen erforderlich:

 

-         Staatsangehörigkeitsnachweis der Republik Serbien (im Original, nicht älter als ein Jahr)

-         Geburtsurkunde, ausgestellt in der Republik Serbien

- Ein von den zuständigen Behörden in der Republik Serbien  ausgestelltes Lichtbilddokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) zur Feststellung der Identität

 

Die Reisepassgebühr beträgt 48,00 Euro. Die Bearbeitungszeit, bzw. Ausstellung des Reisepasses beträgt bis zu 60 Tagen.

 

Kinder bekommen eigene Reisepässe unabhängig davon, wie alt sie sind, und können nicht in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Für Minderjährige ist neben den obengenannten Unterlagen, die Anwesenheit beider Elternteile erforderlich. Sollte ein Elternteil verhindert sein, ist seine beglaubigte Zustimmung einzureichen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass folgende Personen keinen Antrag auf Ausstellung des neuen Reisepasses stellen können:

        - Im Ausland neugeborene Kinder, die im Geburtenregister und im Staatsbürgerschaftsregister der Republik Serbien noch nicht eingetragen sind,

          -    Personen, die eine Ehe bei einer ausländischen Behörde geschlossenen haben und diese in das Heiratsregister der Republik Serbien noch nicht eingetragen wurde. 

 

Die bisherigen blauen Reisepässe werden nur in dringenden Fällen an die Staatsbürger der Republik Serbien ausgestellt, die dringend verreisen müssen, aber noch keine Voraussetzungen für die Ausstellung von biometrichen Reisepässen erfüllen oder auf die Erteilung des neuen Reisepasses warten und den Reisepass dringend brauchen, soweit Sie die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Reisepassgebühr beträgt 27,00 €.