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MERKBLATT zur Ausstellung von neuen biometrischen Reisepässen der Republik Serbien
Das Generalkonsulat der Republik Serbien in Stuttgart nimmt seit dem, 27. März 2009 Anträge auf Erteilung von neuen biometrischen Reisepässen der Republik Serbien entgegen. Für die Antragsstellung zur Austellung von neuen Reisepässen ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich: - Staatsangehörigkeitsnachweis der Republik Serbien (im Original, nicht älter als ein Jahr, auf Einsicht) - Geburtsurkunde (im Original, nicht älter als ein Jahr, auf Einsicht) -Ein von den zuständigen Behörden in der Republik Serbien ausgestelltes Lichtbilddokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) zur Feststellung der Identität. Die Reisepassgebühr beträgt 48,00 Euro. Die Bearbeitungsfrist der Anträge und die Ausstellung des neuen Reisepasses, beträgt zwei Monate, in Ausnahmefällen auch länger. Kinder bekommen eigene Reisepässe unabhängig davon, wie alt sie sind, und können nicht in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Für Minderjährige ist neben den obengenannten Unterlagen, die Anwesenheit beider Elternteile erforderlich. Sollte ein Elternteil verhindert sein, ist seine schriftliche Zustimmung, beglaubigt seitens der zuständigen Behörde (Generalkonsulat, Rathaus oder Gericht in der Republik Serbien, Notar) einzureichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass zur Zeit folgende Personen keinen Antrag auf Ausstellung des neuen Reisepasses stellen können: -Die im Ausland neugeborene Kinder, die im Geburtenregister und im Staatsbürgerschaftsregister der Republik Serbien noch nicht eingetragen sind, die wohnamtlich noch nicht gemeldet sind und noch keine Einheitliche Matrikelnummer des Bürgers zugeteilt bekommen haben. -Personen, die die Ehe bei der ausländischen Behörde schließen und solange die Eheschließung nicht in den Heiratsregister in der Republik Serbien eingetragen ist. - Personen, die außerhalb der Republik Serbien geboren worden sind (in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens), und welche mit der Vorlage einer internationalen Geburtsurkunde (im Original) keinen Auszug (im Original) aus dem Heiratsregister auf internationalem Vordruck, auf Einsicht, ausgestellt seitens der zuständigen Behörde in der Republik Serbien, vorlegen. - Personen, die im Ausland geboren worden sind (außer Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro), die keine Geburtsurkunde, auf Einsicht, ausgestellt seitens des zuständigen Standesamtes, aufgrund des Geburtsortes in der Republik Serbien, vorlegen können. - Personen, die einen Staatsangehörigkeitsnachweis (im Original), welcher nicht mit entsprechendem Nachnamen ausgestellt ist(aufgrund der Eheschließung) vorlegen können. Die Antragannahme auf die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses wird in diesem Generalkonsulat werktags(Montag bis Freitag) von 8,30 bis 15,00 Uhr und mittwochs von 8,30 bis 12,00 Uhr ausgeübt.
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